Diese Maßnahmen sind für 2024 geplant, müssen von der Regierung allerdings noch definitiv verabschiedet werden.
Fringe Benefit: Die Grenzen für Fringe Benefit sollen angehoben werden – 2.000 Euro für Mitarbeiter*innen mit Kindern zu Lasten und 1.000 Euro für alle anderen Mitarbeiter*innen.
Neu ist, dass nun auch die Zahlungen der Kreditrate für die Erstwohnung bzw. die Miete als Sachentlohnung gelten, ebenso nach wie vor die Zahlungen der Strom-, Wasser- und Gasrechnungen.
Reduzierung Sozialbeiträge: Die geltende Reduzierung der Sozialabgaben zu Gunsten der Mitarbeiter*innen bleibt vorrausichtlich auch 2024 bestehen – das bedeutet, Mitarbeiter*innen mit einem monatlichen Bruttolohn von maximal 2.692 Euro zahlen weniger Sozialabgaben (Reduzierung von 6% bzw. 7% je nach Einkommen).
Der Differenzbetrag wird von der NISF übernommen.
Es ist zudem geplant, dass Frauen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben und mindestens zwei Kinder haben, von einer kompletten Beitragsbefreiung (vorerst für 2024 bis 2026) profitieren.
Der Gesamtfreibetrag wird bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 3.000 EUR gewährt, der monatlich anteilig berechnet wird und gilt für:
- Mütter von 2 Kindern, wenn das jüngste Kind unter 10 Jahren ist
- Mütter von 3 Kindern, wenn das jüngste Kind unter 18 Jahren ist
Änderung Elternzeit: Es soll ein zusätzlicher Monat an Elternzeit eingeführt werden, welcher mit 60% vergütet wird (zu Lasten der INPS). Voraussetzung ist, dass die obligatorische Mutterschaft nach dem 31. Dezember 2023 beendet wird und der Elternurlaub innerhalb des sechsten Lebensjahres des Kindes genommen wird. Für beide Elternteile sind ein Monat mit 80% und ein Monat mit 60% vorgesehen, die auch aufgeteilt werden können.
Neue IRPEF-Sätze: Einkommen bis zu 28.000 Euro jährlich sollen (vorerst nur für das Jahr 2024) mit einem IRPEF-Satz von 23% besteuert werden, und nicht mehr wie bisher ab 15.000 Euro mit 25%. Es sollen also nur noch 3 IRPEF-Sätze gelten, was folglich eine Steuerreduzierung für Mitarbeiter*innen bedeutet.
No Tax Area: Die Steuerabsetzbeträge sollen im Jahr 2024 etwas angehoben werden, das bedeutet, dass für Einkommen unter 8.500 Euro keine Steuern bezahlt werden müssen. Aktuell beläuft sich diese Grenze auf 8.174 Euro.
Ergänzende Leistung: Der sogenannte „trattamento integrativo“ soll auch im Jahr 2024 geltend bleiben, und zwar für alle Einkommen bis zu 15.000 Euro. Diese ergänzende Leistung beläuft sich auf ca. 100 Euro pro Monat zu Gunsten der Mitarbeiter*innen.
Ersatzsteuer Ergebnisprämien: Auch für das Jahr 2024 gilt voraussichtlich die Ersatzsteuer von 5% für die Auszahlung von Ergebnisprämien. Es muss sich dabei um Prämien handeln, welche an die Steigerung der Produktivität, Rentabilität, Qualität, Effizienz und Innovation geknüpft sind und welche klar messbar und nachvollziehbar sind.
Die entsprechenden Abkommen müssen beim Arbeitsinspektorat hinterlegt werden. Die Ersatzsteuer gilt für Auszahlungen von maximal 3.000 Euro brutto jährlich. Das Einkommen des Vorjahres darf nicht über 80.000 Euro liegen.