Arbeitsrechtsberater
Dr. Linda Gasser
Arbeitnehmerinnen, welche Kinder zu Lasten haben, erhalten eine zusätzliche Reduzierung der Sozialbeiträge. Für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 ist eine 100%ige Befreiung der Sozialbeiträge (IVS) geplant, unter folgenden Voraussetzungen:
Nur für das Jahr 2024 gilt die Regelung, dass die Befreiung auch für Mütter mit 2 Kindern zu Lasten gilt – bis zum Erreichen des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes.
- Befreiung darf maximal 3.000 € pro Jahr ausmachen
- Gilt für Mütter, mit 3 oder mehr Kindern zu Lasten – bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes
- Es muss sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handeln, ausgenommen sind die Hausangestellten.
Nur für das Jahr 2024 gilt die Regelung, dass die Befreiung auch für Mütter mit 2 Kindern zu Lasten gilt – bis zum Erreichen des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes.