Arbeitnehmerinnen, welche nach der obligatorischen Mutterschaft (5 Monate) bzw. nach der Elternzeit (max. 6 Monate) wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, erhalten eine Reduzierung der zu ihren Lasten gehenden Rentenbeiträge in Höhe von 50%.
Diese Begünstigung gilt für 12 Monate und zwar für jene Arbeitnehmerinnen, die im Zeitraum 01. Jänner bis 31. Dezember 2022 ihre Tätigkeit wieder aufnehmen oder bereits aufgenommen haben und kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Die Reduzierung gilt für alle Arbeitsverhältnisse im Privatsektor, unabhängig ob Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet.
Die Reduzierung in Höhe von 50% betrifft lediglich die Rentenbeiträge und beläuft sich somit auf 4,59% monatlich, wobei die Rentenabsicherung der Mütter dabei unverändert bleibt und die Arbeitnehmerinnen somit keinen Nachteil in Kauf nehmen müssen. Die Reduzierung startet ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin an den Arbeitsplatz zurückkehrt und kann auch über das Jahr 2022 hinausgehen.
Zusätzlich können noch weitere Beitragsreduzierungen in Anspruch genommen werden (0,8% und 1,2% laut G.D. Nr. 155/2022). Für die Inanspruchnahme der Reduzierung muss ein Antrag an das INPS gestellt werden.