Kein Reverse Charge bei der Vermietung von Baugerüsten

Die Agentur der Einnahmen hat klargestellt, dass die Vermietung von Baugerüsten nicht dem Reverse Charge Verfahren unterliegt. Stattdessen muss eine Rechnung mit 22% MwSt. ausgesellt werden. Das gilt auch dann, wenn das vermietenden Unternehmen die Baugerüste montiert und demontiert. Auch die Vermietung von Baukränen und anderen Baumaschinen unterliegt nicht dem Reverse Charge Verfahren.
Dr. Mirko Oliva
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Mirko Oliva

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