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Meldung wirtschaftlicher Eigentümer

Bekanntlich wurde wenige Tage vor Ablauf der Frist, innerhalb der der Handelskammer die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer von Kapitalgesellschaften zu übermitteln waren, die Wirksamkeit der Bestimmungen vom Verwaltungsgericht Latium vorläufig ausgesetzt.

Nun hat das zuständige Gericht den Fall abgeschlossen und alle Klagen abgewiesen. Die Mitteilung des wirtschaftlichen Eigentümers ist somit Pflicht und muss getätigt werden. Leider gibt es weiterhin verschiedene Unklarheiten, die von den zuständigen Handelskammern in Italien unterschiedlich gehandhabt werden.

Wir hoffen, dass das zuständige Ministerium die offenen Fragen in einem Rundschreiben behandelt und jedenfalls eine neue Frist festsetzt, innerhalb der die Meldungen straffrei nachgeholt bzw. korrigiert werden können
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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