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Nationaler Identifizierungskodex für Beherbergungsstrukturen (CIN)

Alle Beherbergungsbetriebe und alle Personen, die eine Immobilie oder einen Teil einer Immobilie für Kurzzeitvermietung (z.B. über Airbnb oder Booking) nutzen, müssen innerhalb 2. November 2024 den CIN (codice identificativo nazionale) beantragen.

Der CIN betrifft also nicht nur Kurzzeitvermieter, sondern auch Hotels und hotelähnliche Einrichtungen wie beispielsweise Pensionen und Garnies.
Das Ansuchen um die Zuweisung des CIN kann über das Onlineportal des Ministeriums für Tourismus eingereicht werden (https://bdsr.ministeroturismo.gov.it).

Es müssen dabei die Daten der Beherbergungsstruktur, die bereits in der Datenbank des Ministeriums enthalten sind, bestätigt, ergänzt und/oder verbessert werden, falls dort Fehler enthalten sein sollten.

Um den CIN zu erhalten, müssen gewerbliche Vermieter im Antrag zudem bestätigen, dass die vorgesehenen Sicherheitsanforderungen der Einrichtung vorhanden sind.

In Zukunft muss jeder Eigentümer eines Beherbergungsbetriebes und jeder, der eine Wohnimmobilie touristisch vermietet, den CIN an der Außenseite des Gebäudes, in dem sich die Wohnung oder der Beherbergungsbetrieb befindet, anbringen und den CIN in jeder Anzeige angeben, unabhängig davon, wo diese veröffentlicht wird.
 
Dr. Martin Eder
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Eder

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