Das Tourismusministerium hat neue Beiträge zu Gunsten von Unternehmen im Tourismussektor beschlossen. Gefördert werden:
Energetische Sanierung und damit zusammenhängende Wiedergewinnungsarbeiten
Maßnahmen betreffend Erdbebensicherheit und damit zusammenhängende Wiedergewinnungsarbeiten
Beseitigung von architektonischen Barrieren
Errichtung von Thermalbecken und Ankauf damit zusammenhängender Geräte
Maßnahmen zur Digitalisierung
Ankauf von Möbeln
Die Förderung besteht in der Gewährung von Verlustbeiträge von bis zu 35% (nur für Investitionen in den Bereichen „energetische Sanierung“ und „Digitalisierung“) sowie von begünstigten Finanzierungen mit 15 Jahren Laufzeit. Die Mindestinvestition beträgt 500.000 Euro.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Gert Gasser