Die Steuerabsetzbeträge für unselbstständige Arbeitnehmer*innen werden für Einkommen bis zu 40.000 Euro erhöht. Ab Jänner 2025 erfolgt die Steuerbegünstigung je nach Höhe des Einkommens über drei Mechanismen:
Steuergutschrift für Einkommen bis zu 20.000 Euro jährlich – gestaffelt je nach Einkommen von 4,8% bis 7,1%;
ein zusätzlicher Steuerabsetzbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich für Lohneinkünfte zwischen 20.000 Euro und 32.000 Euro;
ein zusätzlicher degressiver Steuerabsetzbetrag für Lohneinkünfte zwischen 32.000 Euro und 40.000 Euro.