Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Simon Perathoner
Der neue Steuerbonus für die Neuanschaffung intelligenter digitaler Maschinen, Geräte, Anlagen und immaterieller Anlagegüter (Transition 5.0) gilt begrenzt für die Jahre 2024 und 2025. Nun wurde das entsprechendes Ministerialdekret und ein umfangreiches Rundschreiben veröffentlicht und somit kann die Maßnahme konkret umgesetzt werden.
Die neuen Investitionen müssen in der Tabelle A und B des Gesetzes Nr. 232/2016 (Haushaltsgesetz 2017) enthalten sein und zudem muss eine Energieeinsparung erzielt werden.
Neu, im Gegensatz zum Steuerbonus 4.0, ist, dass vor Durchführung der Investition ein elektronischer Antrag beim GSE (Gestore dei Servizi Energetici) eingereicht werden muss. Diesem Antrag muss auch ein technisches Gutachten beigelegt werden, welches die voraussichtliche Energieeinsparung bestimmt. Nach erfolgter Investition muss zusätzlich noch ein zweites Gutachten erstellt werden, welches die Voraussetzungen bestätigt.
Gleich wie beim Steuerbonus 4.0 ist auch bei der Transition 5.0 auf allen Dokumenten, welche mit der Investition zusammenhängen, die entsprechende Gesetzesnorm anzugeben. Gemeint sind hier Angebote, Lieferscheine, Rechnungen usw. Zudem wird empfohlen auf den Dokumenten auch den vom GSE aufgrund des Antrags zugewiesenen Identifizierungskodex anzugeben.
Der nachfolgenden Übersichtstabelle können die Prozentsätze für den Steuerbonus entnommen werden. Die Höhe des Steuerbonus hängt einerseits vom Investitionsvolumen und andererseits von der Energieeinsparung ab.
Die neuen Investitionen müssen in der Tabelle A und B des Gesetzes Nr. 232/2016 (Haushaltsgesetz 2017) enthalten sein und zudem muss eine Energieeinsparung erzielt werden.
Neu, im Gegensatz zum Steuerbonus 4.0, ist, dass vor Durchführung der Investition ein elektronischer Antrag beim GSE (Gestore dei Servizi Energetici) eingereicht werden muss. Diesem Antrag muss auch ein technisches Gutachten beigelegt werden, welches die voraussichtliche Energieeinsparung bestimmt. Nach erfolgter Investition muss zusätzlich noch ein zweites Gutachten erstellt werden, welches die Voraussetzungen bestätigt.
Gleich wie beim Steuerbonus 4.0 ist auch bei der Transition 5.0 auf allen Dokumenten, welche mit der Investition zusammenhängen, die entsprechende Gesetzesnorm anzugeben. Gemeint sind hier Angebote, Lieferscheine, Rechnungen usw. Zudem wird empfohlen auf den Dokumenten auch den vom GSE aufgrund des Antrags zugewiesenen Identifizierungskodex anzugeben.
Der nachfolgenden Übersichtstabelle können die Prozentsätze für den Steuerbonus entnommen werden. Die Höhe des Steuerbonus hängt einerseits vom Investitionsvolumen und andererseits von der Energieeinsparung ab.
Steuerbonus in % |
Investitionsvolumen | Energieeinsparung Produktionsstätte | Energieeinsparung Produktionsprozess |
35% 15% 5% |
bis zu 2,5 Mio. € von 2,5 Mio. € bis 10 Mio. € von 10 Mio. € bis 50 Mio. € |
mind. 3% | mind. 5% |
40% 20% 10% |
bis zu 2,5 Mio. € von 2,5 Mio. € bis 10 Mio. € von 10 Mio. € bis 50 Mio. € |
mind. 6% | mind. 10% |
45% 25% 15% |
bis zu 2,5 Mio. € von 2,5 Mio. € bis 10 Mio. € von 10 Mio. € bis 50 Mio. € |
mind. 10% | mind. 15% |