Verlängerung Bonus für die Beseitigung baulicher Hindernisse
Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde ein neuer IRPEF und IRES-Abzug in Höhe von 75% für Ausgaben für Baumaßnahmen zur Überwindung und Beseitigung von architektonischer Barrieren in bestehenden Gebäuden eingeführt.
Der Höchstbetrag der geförderten Ausgaben variiert je nach Gebäudetyp und liegt bei:
50.000 Euro für Einfamilienhäuser oder unabhängige und autonome Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern;
40.000 Euro pro Wohneinheit für Arbeiten an Gemeinschaftsanteilen von Mehrfamilienhäusern mit zwei bis acht Wohneinheiten
30.000 Euro pro Wohneinheit für Arbeiten an Gemeinschaftsanteilen von Mehrfamilienhäusern mit mehr als acht Wohneinheiten.
Es besteht die Möglichkeit der Abtretung des Steuerguthabens an Dritte und des „Rabatts in der Rechnung“.
Dieser Bonus wurde nun bis 31.12.2025 verlängert.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Martin Eder