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Wegfall Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge

Die im Jahr 2022 eingeführte Reduzierung der Sozialabgaben zugunsten der Arbeitnehmer*innen wird nicht verlängert. Diese Reduzierung des IVS-Betrages lag im Vorjahr je nach Einkommen bei 6% bzw. 7%. Ab 2025 wird dieser Wegfall jedoch durch eine Reduzierung der Lohnsteuern ausgeglichen, sodass für die Mitarbeiter*innen keine Nachteile bei der Lohnabrechnung entstehen. 
Dr. Linda Gasser
Arbeitsrechtsberater Dr. Linda Gasser

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