Wegfall Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge
Die im Jahr 2022 eingeführte Reduzierung der Sozialabgaben zugunsten der Arbeitnehmer*innen wird nicht verlängert. Diese Reduzierung des IVS-Betrages lag im Vorjahr je nach Einkommen bei 6% bzw. 7%. Ab 2025 wird dieser Wegfall jedoch durch eine Reduzierung der Lohnsteuern ausgeglichen, sodass für die Mitarbeiter*innen keine Nachteile bei der Lohnabrechnung entstehen.