Ab Juni 2025: Verpflichtende digitale Barrierefreiheit gemäß dem European Accessibility Act
Ab dem 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft – mit weitreichenden Auswirkungen auf viele Unternehmen in der EU, auch in Italien. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, barrierefrei nutzbar zu machen.
Die Verpflichtung betrifft Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, darunter insbesondere:
E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
Bankdienstleistungen (z. B. Online-Banking)
Software und Betriebssysteme
Selbstbedienungsterminals wie Bankomaten oder Fahrkartenautomaten
Digitale Dienstleistungen im Verkehrsbereich (z. B. Online-Buchungen für Bus und Bahn)
Telekommunikationsdienste und Endgeräte
Unternehmen, die in den entsprechenden Bereichen tätig sind, müssen Ihre Software bzw. Ihre Geräte so anpassen, dass diese z.B. auch von Blinden genutzt werden können. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Verwaltungsstrafen (bis zu 5% des Umsatzes) und sonstigen Maßnahmen (z.B. Tätigkeitsverbot) geahndet.
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro sind vorerst befreit.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Gert Gasser