Rückkehrer nach Italien können beträchtliche Steuern sparen - wir wissen, wie das geht.
Um die Rückkehr von im Ausland tätigen Personen nach Italien sowie die Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften zu fördern und damit dem sog. „Brain-Drain“ entgegenzuwirken, wurden in den letzten Jahren diverse Gesetze eingeführt, die beträchtliche steuerliche Anreize vorsehen für all jene Personen, die nach Italien zurückkommen bzw. den Wohnitz nach Italien verlegen, um hier zu arbeiten - die Regelungen sind bekannt als "Rientro cervelli", "rientro docenti" oder "regime degli impatriati". Die Regelung wurde Ende 2023 mit Wirksamkeit ab 01.01.2024 grundlegend überarbeitet.
Diese Regelungen wurden von Zeit zu Zeit umgeändert und sehen teilweise unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen vor. Hauptvoraussetzung für die Inanspruchnahme ist bei den verschiedenen Regelungen stets die Verlegung des Wohnsitzes bzw. des steuerlichen Wohnsitzes nach Italien und die Beibehaltung desselben für einen bestimmten Zeitraum in Italien – im Zeitraum davor muss die Person den effektiven Wohnsitz bzw. den Steuerwohnsitz im Ausland gehabt haben.
Es ist sinnvoll, sich vor der Anwendung von einem Steuerexperten beraten zu lassen. Wird der Steuervorteil bspw. rückwirkend vom Finanzamt aberkannt, sind hohe Steuernachzahlungen sowie Verwaltungsstrafen an den Fiskus fällig.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Steuerbegünstigungen.
Diese Regelungen wurden von Zeit zu Zeit umgeändert und sehen teilweise unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen vor. Hauptvoraussetzung für die Inanspruchnahme ist bei den verschiedenen Regelungen stets die Verlegung des Wohnsitzes bzw. des steuerlichen Wohnsitzes nach Italien und die Beibehaltung desselben für einen bestimmten Zeitraum in Italien – im Zeitraum davor muss die Person den effektiven Wohnsitz bzw. den Steuerwohnsitz im Ausland gehabt haben.
Es ist sinnvoll, sich vor der Anwendung von einem Steuerexperten beraten zu lassen. Wird der Steuervorteil bspw. rückwirkend vom Finanzamt aberkannt, sind hohe Steuernachzahlungen sowie Verwaltungsstrafen an den Fiskus fällig.
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