Arbeitsrechtsberater
Dr. Linda Gasser
Der Steuersatz für Einkommen zwischen 28.000 Euro und 50.000 Euro wird von 35% auf 33% gesenkt.
Die übrigen Steuersätze bleiben unverändert. Konkret bedeutet dies für die Mitarbeiter:innen eine Steuererleichterung, die je nach Einkommenshöhe zwischen 40 Euro jährlich (bei einem Jahresbruttogehalt von 30.000 Euro) und 440 Euro jährlich (bei einem Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro) liegt.
Die übrigen Steuersätze bleiben unverändert. Konkret bedeutet dies für die Mitarbeiter:innen eine Steuererleichterung, die je nach Einkommenshöhe zwischen 40 Euro jährlich (bei einem Jahresbruttogehalt von 30.000 Euro) und 440 Euro jährlich (bei einem Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro) liegt.