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Aktion "Südtirol testet"

Von Freitag, 20.11.2020 bis Sonntag, 22.11.2020, werden in Südtirol flächendeckende Corona-Antigentests durchgeführt. Zusätzlich zu den Anlaufstellen in allen Gemeinden können diese Tests auch bei akkreditierten Hausärzten und Apotheken durchgeführt werden – und zwar bis zu 72 Stunden vor und 72 Stunden nach der Testreihe „Südtirol testet“. 
 
Laut Information der Landesregierung erfolgen die Tests auf freiwilliger Basis, allerdings müssen die Sicherheitsprotokolle der Betriebe aktualisiert werden. Die Sicherheitsprotokolle definieren die Tätigkeiten mit dem größten Risiko innerhalb des Arbeitsplatzes (z.B. jene mit Kundenkontakt oder mit Kontakt unter den Arbeitskollegen). Bei diesen Tätigkeiten darf ausschließlich getestetes Personal eingesetzt werden.

Neben den vom Landesgesundheitssystem angebotenen Tests, können auch betriebsintern Tests durchgeführt werden, vorausgesetzt sie werden von beruflich qualifiziertem Personal und mittels Zugriffs auf die Datenbank des Südtiroler Sanitätsbetriebes durchgeführt. Weigert sich ein Mitarbeiter den Test durchzuführen, darf er bis mindestens 29. November 2020 nicht mehr im Betrieb tätig sein.

Für seine Abwesenheit wird – wenn vorhanden - Resturlaub aufgebraucht, ansonsten handelt es sich um unbezahlten Urlaub. Der zuständige Betriebsarzt könnte den Zugang gewähren, falls der Aufgabenbereich des Mitarbeiters nicht als „Tätigkeit mit dem größten Risiko“ definiert wird.
 
 
Dr. Linda Gasser
Arbeitsrechtsberater Dr. Linda Gasser

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