Arbeitsrechtsberater
Dr. Linda Gasser
Für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 wird die bereits seit dem Jahr 2022 geltende Beitragsreduzierung (Quote IVS) zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen fortgeführt.
Die Begünstigung gilt für alle Arbeitnehmer*innen, sowohl im Öffentlichen Dienst als auch im Privatsektor. Ausgenommen sind lediglich die Hausangestellten. Die Arbeitnehmer*innen erhalten dadurch ein höheres Nettogehalt und haben durch die Reduzierung keinerlei Nachteile bzgl. der persönlichen Beitragssituation, da der Differenzbetrag zu Lasten des Staates eingezahlt wird.
Die Reduzierung kann ab 2024 nicht mehr für das 13. Monatsgehalt angewandt werden.
- Einkommen bis zu 1.923 € brutto monatlich: Reduzierung 7% = geschuldete Beiträge 2,19%
- Einkommen bis zu 2.692 € brutto monatlich: Reduzierung 6% = geschuldete Beiträge 3,19%
Die Begünstigung gilt für alle Arbeitnehmer*innen, sowohl im Öffentlichen Dienst als auch im Privatsektor. Ausgenommen sind lediglich die Hausangestellten. Die Arbeitnehmer*innen erhalten dadurch ein höheres Nettogehalt und haben durch die Reduzierung keinerlei Nachteile bzgl. der persönlichen Beitragssituation, da der Differenzbetrag zu Lasten des Staates eingezahlt wird.
Die Reduzierung kann ab 2024 nicht mehr für das 13. Monatsgehalt angewandt werden.