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Bestätigungsvermerk „visto di conformità“ für MwSt. Kompensierung

Mit der Umwandlung des Ende April erlassenen Dekretes in ein ordentliches Gesetz wurde die Prozedur für die unterjährliche Verrechnung von MwSt. Guthaben abgeändert.

Bekanntlich kann in bestimmten Fällen nach einem entsprechenden Antrag ein MwSt. Guthaben trimestral zurückgefordert oder zur Kompensierung mit anderen Steuern freigegeben werden.

Nun wurde, gleich wie bei die MwSt. Jahreserklärung, eingeführt, dass für die Kompensierung von MwSt. Guthaben mit einem Betrag von über 5.000 Euro ein Bestätigungsvermerk (visto di conformità) von einem befähigten Freiberufler oder dem Überwachungsrat notwendig ist.

Diese Maßnahme soll die missbräuchliche Verrechnung von nicht zustehenden MwSt. Guthaben einschränken und zu Mehreinnahmen für den Staathaushalt führen.

Der bestätigende Freiberufler muss eine entsprechende Versicherung abschließen, um im Falle von Beanstandungen die öffentlichen Hand zu entschädigen.  
Dr. Mirko Oliva
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Mirko Oliva

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