Diese Leistung verfolgt den Zweck, Familien mit minderjährigen Kindern in der Überbrückung der finanziellen Schwierigkeiten aufgrund des epidemiologischen Notstandes Covid-19 zu unterstützen.
Die Leistung besteht in einem einmaligen Betrag von 400,00 Euro für jedes minderjährige Mitglied der Familiengemeinschaft, welches sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Südtirol befindet.
Das Gesuch ist innerhalb 30. Oktober 2020 beim zuständigen Sozialsprengel (wo sich die Familiengemeinschaft ständig aufhält) zu stellen.
Anrecht auf die Leistung haben jene Familiengemeinschaften, welche im Zeitraum vom 24.04.2020 bis 20.08.2020 folgende Voraussetzungen erfüllt haben:
Im oben genannten Zeitraum muss mindestens ein Mitglied der Familiengemeinschaft als Arbeitnehmer (inkl. Saisonarbeitnehmer) oder Selbstständiger, von einer Aussetzung (nicht nur Reduzierung) der Arbeitstätigkeit oder einem Widerruf der vorgesehenen Wiederaufnahme derselben betroffen gewesen sein oder das Familienmitglied konnte die bestehende Arbeitstätigkeit aufgrund der vorgesehenen Einschränkungen nicht mehr ausüben, mit daraus folgendem Verlust der Einkommen auf dieser Tätigkeit.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Simon Perathoner