Die Eintragung ins VIES-Register hat sofort Wirkung
Unternehmen, welche innergemeinschaftliche Operationen durchführen wollen, müssen sich hierzu in einem speziellen Register beim Finanzamt (sog. VIES- Register) eintragen lassen, damit die MwSt. UID Nummer für die Durchführung von innergemeinschaftlichen Operationen verwendet werden kann.
Bisher war die Eintragung erst 30 Tage nach Antrag gültig und bei Nichteinhaltung dieser Frist drohten drakonische Strafen.
Nun wird die Eintragung ins VIES-Register sofort mit dem Antrag wirksam. Allerdings gilt nun, dass Unternehmen, welche für 4 aufeinanderfolgende Trimester keine Intrastatmeldungen abgeben (weil sie in diesem Zeitraum keine innergemeinschaftlichen Operationen tätigen) automatisch aus dem VIES Register gelöscht werden.
Dies hat für Unternehmen, die nur sporadisch innergemeinschaftliche Operationen durchführen den Nachteil, dass sie sich möglichweise auch nur für eine einzige innergemeinschaftliche Operation extra ins VIES Register wieder eintragen lassen müssen.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Simon Perathoner