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Die korrekte Abwicklung von Geschäften mit San Marino

In den letzten Jahren hat es zahllose Änderungen bei den Ein- und Verkäufen von und nach San Marino gegeben. Anbei eine kurze Übersicht über den aktuellen Stand:

Ankäufe von Waren aus San Marino

Es gibt 2 verschiedene Verfahren:
  • Lieferung mit MwSt.: In diesem Fall stellt der Lieferant die Rechnung mit italienischer MwSt. aus und zahlt diese bei seinem Finanzamt ein. Der italienische Erwerber registriert die erhaltene Rechnung (sie muss mit dem Sichtvermerk des Steueramtes San Marino versehen sein) und kann die Vorsteuer abziehen. 
  • Lieferung ohne MwSt. In diesem Fall stellt der Lieferant die Rechnung ohne italienische MwSt. aus. Der italienische Erwerber integriert die MwSt. (reverse charge Verfahren) auf der erhaltenen Rechnung und verbucht diese in den Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Zusätzlich ist eine monatliche Meldung an die Agentur der Einnahmen zu erstellen. 

Verkäufe von Waren nach San Marino

Die Lieferungen von Waren nach San Marino gelten als Exporte und sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Man benötigt eine vom Steueramt San Marino abgestempelte Kopie der Rechnung, welche gemeinsam mit dem Lieferschein aufbewahrt wird und als Ausfuhrnachweis gilt. 

Zusätzlich müssen Ausfuhren nach San Marino in der INTRASTAT Erklärung angegeben werden.

Dienstleistungen

Für die Dienstleistungen von und aus San Marino gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Territorialität der MwSt. So gelten Dienstleistungen, die ein Unternehmen aus Italien an ein Unternehmen aus San Marino erbringt, als nicht territorial im Sinne des Art. 7-ter MwSt. Gesetz, müssen aber trotzdem in jedem Fall fakturiert werden.

Diese Dienstleitungen zählen auch zum Umsatz. Für die Dienstleistungen von und aus San Marino muss die Kunden- und Lieferantenliste erstellt werden.
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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