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Die neue Immobiliensteuer IMU

Die neue Immobiliensteuer wird für die Bürger nicht nur teuer, auch die Berechnungs- und Zahlungsmodalitäten werden wesentlich komplizierter.

Der Südtiroler Gemeindenverband hat angekündigt, die Berechnung der IMU für alle Bürger zu übernehmen und die Zahlscheine rechtzeitig zuzuschicken. Aber Achtung: die zugesandten Beträge dienen nur als Berechnungshilfe!

Der Bürger ist verpflichtet, die Berechnung zu kontrollieren.

Wird bei einer späteren Kontrolle festgestellt, dass der zugesandte Betrag unzureichend war, haftet der Bürger.

Prinzipiell ist die IMU in 2 Raten zu entrichten. Bis 18. Juni ist eine Vorauszahlung  von 50% der geschuldeten Steuer zu leisten, der Rest ist innerhalb 17. Dezember zu bezahlen. Die IMU für die Erstwohnung kann wahlweise auch in 3 Raten (Juni, September, Dezember) entrichtet werden.

Die Vorauszahlung ist dabei gemäß den staatlich festgelegten Regelsätzen zu berechnen (Erstwohnung und Zubehör 4 ‰, andere Immobilien 7,6‰), die gemeindespezifischen Erhöhungen bzw. Reduzierungen werden erst bei der Saldozahlung im Dezember berücksichtigt.

Die Zahlung kann vorerst nur über den Zahlungsvordruck F24 erfolgen. Ab Dezember sollen dann auch wieder Zahlungen mittels Posterlagscheine zulässig sein.

Für die Zahlung wurden 10 (!) verschiedene Steuerkodexe festgelegt, wobei nicht nur nach IMU Kategorie (z.B. Erstwohnung, Baugrund, landwirtschaftliches Gebäude usw.) zu unterscheiden ist, sondern auch der Gemeindeanteil und der Staatsanteil der Steuer getrennt auszuweisen sind.

Außerdem sind auf dem Modell F24 auch der Code der Gemeinde, der jeweilige Steuerbetrag, die Anzahl der Baueinheiten, ob es sich um die Voraus- oder die Saldozahlung handelt, die Absetzbeträge (Erstwohnung und Kinder) und der Hinweis auf etwaige Änderungen gegenüber dem Vorjahr anzugeben.

So sieht also die mehrfach angekündigte Vereinfachung der Steuernormen aus!

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