Digitale Unterschrift ab Oktober 2025 verpflichtend für alle Unternehmen
Ab dem 15. Oktober 2025 wird das Handelsregister der Handelskammer Bozen keine „Sondervollmacht“ (procura speciale) auf Papier mehr akzeptieren. Damit wird die digitale Unterschrift für praktisch alle Unternehmen zur Voraussetzung für die Einreichung von Handelsregistermeldungen.
Von dieser Neuerung betroffen sind sämtliche Gesellschaften, Genossenschaften, Konsortien, Einzelunternehmen und sonstigen Körperschaften. Auch wenn die Meldungen weiterhin über Intermediäre (z.B. uns) übermittelt werden können, dürfen diese nicht mehr als bevollmächtigter Vertreter auftreten. Stattdessen müssen alle Anträge mittels gültiger digitaler Signatur vom Antragsteller selbst unterzeichnet werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass alle Unternehmen und deren rechtliche Vertreter über eine digitale Unterschrift verfügen müssen. Sofern Sie nicht bereits über eine digitale Unterschrift in Form eines USB-Sticks verfügen, ersuchen wir Sie, einen solchen bei der Handelskammer zu besorgen.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Mirko Oliva