Digitales Domizil: Überprüfung der zertifizierten E-Mail-Adressen (PEC)
Wir erinnern daran, dass alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen über eine gültige PEC-Adresse verfügen müssen. Das Handelsregister hat angekündigt, dies nun systematisch zu prüfen und Missachtungen zu ahnden. Die Strafe beläuft sich für Gesellschaften auf Euro 412,00 für jeden Verwalter und für Einzelunternehmen auf Euro 60,00. Gleichzeitig wird in solchen Fällen von Amts wegen eine neue PEC-Adresse zugewiesen.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Mirko Oliva