Wir erinnern daran, dass seit kurzem auch für Wiedergewinnungsarbeiten, für die der Steuerabzug 50% angewandt wird, eine Meldung an die ENEA (Agenzia nazionale per le nuove tecnologie, l'energia e lo sviluppo economico sostenibile) notwendig ist.
Die Meldung muss dabei für die folgenden Arbeiten gemacht werden:
Austausch von Türen und Fenster
Arbeiten am Gebäude, wenn damit die Energieeffizienz verbessert wird
Installation oder Austausch von Anlagen, sofern diese die Energiebilanz der Immobilie beieinflussen
Erwerb von Elektrohaushaltsgeräten (nur im Zusammenhang mit dem Bonus für Möbel)
Bei Spesen, für die der Steuerabzug für energetische Sanierungen (sog. 65% Abzug) in Anspruch genommen wird, ist die Meldung weiterhin notwendig.
Am 11.03.2019 hat die ENEA die betreffende Internetseite freigeschalten und somit können die Meldungen für die im Jahr 2019 abgeschlossenen Arbeiten gemacht werden.
Die Meldung muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss bzw. Abnahme der Arbeiten erfolgen. Für jene Arbeiten bzw. Erwerbe, die im Zeitraum 1.1.2019 – 11.03.2019 durchgeführt wurden, kann die Meldung innerhalb 9.6.2019 erfolgen.
Die Unterlassung der Meldung hat unserer Ansicht nach den Verfall der Steuerbegünstigung zur Folge.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Mirko Oliva