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​ENEA Meldung auch für „normale“ Sanierungsarbeiten

Das Haushaltsgesetz 2018 sieht u.a. eine in der Presse kaum beachtete Neuerung im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden mit Steuerabzug (sog. 50% Abzug) vor.

Auch für diese Sanierungsarbeiten ist nun eine Meldung an die ENEA (Agenzia nazionale per le nuove tecnologie, l'energia e lo sviluppo economico sostenibile) nach Abschluss der Arbeiten vorgesehen.

Bisher war diese Meldung nur notwendig, wenn der Steuerabzug für energetische Sanierungen (sog. 65% Abzug) in Anspruch genommen wurde.

Unklar ist, welchen Sinn eine Meldung an die ENEA für z.B. Sanierungsarbeiten in einem Badezimmer hat, da diese Arbeiten den Energieverbrauch des Gebäudes in keiner Weise beeinflussen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Meldung für alle begünstigten Sanierungsarbeiten gilt, welche im Jahr 2018 abgeschlossen worden sind. 

In der Fachpresse wird erwartet, dass mittels Rundscheiben geklärt wird, welche Arbeiten genau unter die neuen Bestimmungen fallen.

Ebenso wird die ENEA die Vordrucke für die Meldungen an die neuen Bestimmungen anpassen.

Bleibt nur zu hoffen, dass kein neues bürokratisches Monster mit unzähligen Meldungen geschaffen wird, wenn für jede kleine begünstigte Sanierungsarbeit eine separate zusätzliche Meldung abzufassen wäre.
Dr. Mirko Oliva
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Mirko Oliva

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