Erhöhte Abschreibungssätze für Gebäude für den Einzelhandel
Das Haushaltsgesetz 2023 erhöht für die Jahre 2023 bis inklusive 2027 die steuerlichen Abschreibungssätze von betrieblich genutzten Gebäuden für Unternehmen die im Einzelhandel mit Konsumgütern tätig sind von 3% auf 6%.
Im Detail können die Unternehmen mit den folgenden ATECO-Kodexen von der erhöhten Abschreibung profitieren:
47.11.10 Hypermärkte; 47.11.20 Supermärkte; 47.11.30 Nahrungsmittel-Discount; 47.11.40 Minimärkte und andere kleine Lebensmittelgeschäfte mit Waren verschiedener Art; 47.11.50 Einzelhandel mit Tiefkühlwaren; 47.19.10 Kaufhäuser; 47.19.20 Einzelhandel in nicht spezialisierten Betrieben mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten, Kommunikationstechnik, Unterhaltungselektronik (Audio und Video), elektrischen Haushaltsgeräten; 47.19.90 Andere nicht spezialisierte Geschäfte mit verschiedenen Waren (nicht Nahrungsmittel); 47.21 Einzelhandel mit Obst und Gemüse in spezialisierten Betrieben; 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren in spezialisierten Betrieben; 47.23 Einzelhandel mit Fisch, Krusten- und Weichtieren in spezialisierten Betrieben; 47.24 Einzelhandel mit Brot, Kuchen, Süßwaren und Confiserie in spezialisierten Betrieben; 47.25 Einzelhandel mit Getränken in spezialisierten Betrieben; 47.26 Einzelhandel mit Tabakwaren in spezialisierten Betrieben; 47.29 Einzelhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln.
Innerhalb von 60 Tagen müssen die Durchführungsbestimmungen veröffentlicht werden. Darin sollten insbesondere die Anwendungsbedingungen und das Verhältnis zu den zivilrechtlichen Bestimmungen geregelt werden.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Gert Gasser