Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Simon Perathoner
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 sieht eine relevante Neuheit bei der Dividendenbesteuerung von Gesellschaften vor. Dividendenzahlungen an Gesellschaften sollen zukünftig normal besteuert werden und nur bei der Überschreitung von bestimmten Beteiligungsquoten vom sog. Schachtelprivileg profitieren können.
Die Regierung Meloni plant nun, im Zuge des Haushaltsgesetzes 2026 das Schachtelprivileg selektiver auszugestalten. In den Plänen der Regierung soll im Normalfall eine Dividendenzahlung an eine Gesellschaft voll besteuert werden, und nur bei Überschreitung von bestimmten Beteiligungsquoten soll das Schachtelprivileg Anwendung finden.
Wie hoch der Beteiligungswert sein muss, um weiterhin vom Schachtelprivileg profitieren zu können, ist aktuell noch Gegenstand von Diskussionen innerhalb der Mehrheit. Der erste Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 sah vor, dass Dividenden aus Beteiligungen von unter 10% am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft künftig nicht mehr zu 95% steuerbefreit sind. In anderen Worten ausgedrückt bedeutet das, dass bei Beteiligungen unter 10% die volle Besteuerung Anwendung findet.
Die Neuerung tritt voraussichtlich zum 01.01.2026 in Kraft – somit fallen alles Gewinnausschüttungen, die ab 2026 beschlossen und ausgeschüttet werden, in den Anwendungsbereich der neuen restriktiveren Regelung.
Abschließend ist zu betonen, dass es sich derzeit lediglich um einen Entwurf handelt. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form und mit welchen Bedingungen die Neuregelung im finalen Gesetz dann tatsächlich umgesetzt wird. Bereits jetzt ist jedoch klar, dass ab 2026 in einer relevanten Form zusätzliche Belastungen bei konzerninternen Ausschüttungen auf die Gesellschaften zukommen, die bis dato steuerlich neutral waren.
Unabhängig davon, wie die Regelung schlussendlich ausfällt, empfiehlt es sich für alle betroffenen Unternehmen, die eigene Situation noch im Jahr 2025 gut zu überprüfen und im Bedarfsfall noch heuer steuerbegünstigte Ausschüttungen vorzunehmen, bevor ab 2026 der Fiskus dann zugreift.
Die Regierung Meloni plant nun, im Zuge des Haushaltsgesetzes 2026 das Schachtelprivileg selektiver auszugestalten. In den Plänen der Regierung soll im Normalfall eine Dividendenzahlung an eine Gesellschaft voll besteuert werden, und nur bei Überschreitung von bestimmten Beteiligungsquoten soll das Schachtelprivileg Anwendung finden.
Wie hoch der Beteiligungswert sein muss, um weiterhin vom Schachtelprivileg profitieren zu können, ist aktuell noch Gegenstand von Diskussionen innerhalb der Mehrheit. Der erste Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 sah vor, dass Dividenden aus Beteiligungen von unter 10% am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft künftig nicht mehr zu 95% steuerbefreit sind. In anderen Worten ausgedrückt bedeutet das, dass bei Beteiligungen unter 10% die volle Besteuerung Anwendung findet.
Die Neuerung tritt voraussichtlich zum 01.01.2026 in Kraft – somit fallen alles Gewinnausschüttungen, die ab 2026 beschlossen und ausgeschüttet werden, in den Anwendungsbereich der neuen restriktiveren Regelung.
Abschließend ist zu betonen, dass es sich derzeit lediglich um einen Entwurf handelt. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form und mit welchen Bedingungen die Neuregelung im finalen Gesetz dann tatsächlich umgesetzt wird. Bereits jetzt ist jedoch klar, dass ab 2026 in einer relevanten Form zusätzliche Belastungen bei konzerninternen Ausschüttungen auf die Gesellschaften zukommen, die bis dato steuerlich neutral waren.
Unabhängig davon, wie die Regelung schlussendlich ausfällt, empfiehlt es sich für alle betroffenen Unternehmen, die eigene Situation noch im Jahr 2025 gut zu überprüfen und im Bedarfsfall noch heuer steuerbegünstigte Ausschüttungen vorzunehmen, bevor ab 2026 der Fiskus dann zugreift.