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Erhöhung der Dividendenbesteuerung ab 2026?

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 sieht eine relevante Neuheit bei der Dividendenbesteuerung von Gesellschaften vor. Dividendenzahlungen an Gesellschaften sollen zukünftig normal besteuert werden und nur bei der Überschreitung von bestimmten Beteiligungsquoten vom sog. Schachtelprivileg profitieren können.
 
Das Schachtelprivileg

Einen Schritt zurück: Seit 2003 sieht das italienische Einkommenssteuergesetz das sog. Schachtelprivileg vor. Das Schachtelprivileg bezeichnet im Unternehmenssteuerrecht die Steuerfreistellung zu 95% von Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen zwischen Gesellschaften, wie z.B. in Mutter-Tochter- Strukturen. Das Ziel hinter dieser Bestimmung ist die Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung derselben Unternehmensgewinne auf mehreren Beteiligungsebenen, indem zu 95% und somit größtenteils die Ausschüttungen von einer Besteuerung freigestellt und nur zu 5% einer Besteuerung zugeführt werden.

In anderen Worten ausgedrückt: Erwirtschaftet eine Tochtergesellschaft einen Gewinn, wird dieser auf Ebene der Tochtergesellschaft voll besteuert. Das Schachtelprivileg verhindert, dass bei Ausschüttung der Gewinne von der Tochter an die Muttergesellschaft die bereits besteuerten Gewinne nochmals auf Ebene der Muttergesellschaft besteuert werden, was eine Doppelbesteuerung darstellen würde.  
In den letzten 20 Jahren stellte diese Regelung ein zentrales Element bei der Steuerplanung von Unternehmen dar.

Die geplante Änderung

Die Regierung Meloni plant nun, im Zuge des Haushaltsgesetzes 2026 das Schachtelprivileg selektiver auszugestalten. In den Plänen der Regierung soll im Normalfall eine Dividendenzahlung an eine Gesellschaft voll besteuert werden, und nur bei Überschreitung von bestimmten Beteiligungsquoten soll das Schachtelprivileg Anwendung finden.
 
Wie hoch der Beteiligungswert sein muss, um weiterhin vom Schachtelprivileg profitieren zu können, ist aktuell noch Gegenstand von Diskussionen innerhalb der Mehrheit. Der erste Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 sah vor, dass Dividenden aus Beteiligungen von unter 10% am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft künftig nicht mehr zu 95% steuerbefreit sind. In anderen Worten ausgedrückt bedeutet das, dass bei Beteiligungen unter 10% die volle Besteuerung Anwendung findet.

Im Zuge der parlamentarischen Arbeiten wurde die geplante Maßnahme von verschiedensten Seiten kritisiert, unter anderem auch von Parteien, die der aktuellen Regierungsmehrheit angehören. Presseberichten zufolge haben sich die Regierungsparteien nun auf einen Kompromiss geeinigt, der einen neuen Schwellenwert vorsieht von mindestens 5%, oder alternativ einen Mindestbeteiligungswert von 2,5 Mio. Euro für die Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass laut dem letzten Entwurf die Dividenden aus Beteiligungen unter 5% oder mit einem Wert von weniger als 2,5 Mio. Euro voll besteuert werden.

Inkrafttreten 2026
 
Die Neuerung tritt voraussichtlich zum 01.01.2026 in Kraft – somit fallen alles Gewinnausschüttungen, die ab 2026 beschlossen und ausgeschüttet werden, in den Anwendungsbereich der neuen restriktiveren Regelung.

Fazit
 
Abschließend ist zu betonen, dass es sich derzeit lediglich um einen Entwurf handelt. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form und mit welchen Bedingungen die Neuregelung im finalen Gesetz dann tatsächlich umgesetzt wird. Bereits jetzt ist jedoch klar, dass ab 2026 in einer relevanten Form zusätzliche Belastungen bei konzerninternen Ausschüttungen auf die Gesellschaften zukommen, die bis dato steuerlich neutral waren.  

Unabhängig davon, wie die Regelung schlussendlich ausfällt, empfiehlt es sich für alle betroffenen Unternehmen, die eigene Situation noch im Jahr 2025 gut zu überprüfen und im Bedarfsfall noch heuer steuerbegünstigte Ausschüttungen vorzunehmen, bevor ab 2026 der Fiskus dann zugreift.
Dr. Gert Gasser
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Gert Gasser

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