Das neue Haushaltsgesetz beinhaltet relevante Erleichterungen für Personen, die „alte“ Steuerschulden haben.
Es muss sich dabei um Beträge handeln, die innerhalb 31.12.2017 an den Einzugsbeauftragten (ex. Equitalia) übergeben wurden. Außerdem ist die Begünstigung natürlichen Personen vorbehalten (Gesellschaften, Genossenschaften, Vereine usw. sind also ausgeschlossen).
Der Nachlass besteht in der kompletten Annullierung der Strafen und der Verzugszinsen. Außerdem werden einkommens- und vermögensabhängig bis zu 84% der geschuldeten Steuern und Sozialbeiträge erlassen.
Für Personen, die sich gerade in einer Entschuldungsprozedur befinden (auch Privatkonkurs genannt) sind ein erleichterter Zugang und noch weitergehende Nachlässe vorgesehen. Der Nachlass gilt für die Einkommenssteuer, die Mehrwertsteuer, sowie mit Einschränkungen für die Sozialbeiträge.
Das Entgelt an den Einzugsbeauftragten und die entstandenen Prozedurspesen müssen hingegen bezahlt werden. Die interessierten Personen müssen innerhalb 30. April 2019 einen Antrag an den Einzugsbeauftragten stellen.
Die Zahlung der Beträge kann dann in mehrere Raten innerhalb Juli 2021 erfolgen. Die ital. Regierungsparteien setzen große Hoffnung in diese Prozedur. Doch das Problem ist, dass der Zugang sehr restriktiv ist: außerhalb der Prozedur des Privatkonkurses ist der Zugang Personen mit einem einheitlichen Einkommens- und Vermögensindex (ISEE) von max. 20.000€ vorbehalten.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Mirko Oliva