Fernsehsteuer – Canone Rai – Befreiung von der Zahlung
Wie bereits berichtet, wird die Fernsehgebühr in Höhe von 100 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2016 zusammen mit der Stromrechnung eingehoben.
Es werden 10 monatliche Raten zu je 10 Euro auf der Stromrechnung angelastet.
In jenen Fällen, in welchen ein Befreiungsgrund von der Fernsehgebühr greift, weil jemand z.B. keinen Fernseher besitzt, muss dies jährlich der Agentur der Einnahmen mitgeteilt werden.
Für 2017 ist es ratsam, zeitnah zu handeln, da ab dem Jahr 2017 die erste Rate bereits mit der Stromrechnung vom Jänner abgebucht werden soll.
Für die Meldung muss ein spezieller Vordruck verwendet werden.
Die Befreiungserklärung selbst muss in Form einer Ersatzerklärung des Notorietätsaktes abgegeben werden.
Eventuelle Falscherklärungen werden mit empfindlichen Verwaltungstrafen geahndet und können sogar strafrechtliche Folgen haben.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Mirko Oliva