Informelle Schenkung unterliegt der Schenkungssteuer
Der Kassationsgerichtshof hat in einem kürzlich veröffentlichen Urteil erneut bestätigt, dass auch informelle Schenkungen der Schenkungssteuer unterliegen. Lt. ital. Gesetz müssen Schenkungen bekanntlich in Form einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar erfolgen. Bei einer informellen Schenkung handelt es sich um Schenkungen, bei denen diese Form nicht gewahrt wird: z.B., weil das Geld einfach überwiesen wird.
Auch diese Schenkungen unterliegen aber der Schenkungssteuer. Wird die informelle Schenkung im Rahmen einer Finanzkontrolle entdeckt, finden außerdem die vom Gesetz vorgesehenen reduzierten Schenkungssteuersätze für Schenkungen an nahe Verwandte keine Anwendung – stattdessen wird die Schenkung immer mit dem Regelsatz in Höhe von 8% besteuert.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Gert Gasser