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INPS: Bonus für berufstätige Mütter mit mindestens zwei Kindern

Das nationale italienische Sozialversicherungsinstitut INPS hat die Einführung des neuen „Bonus Mamme“ bekannt gegeben. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für berufstätige Mütter, die im Dezember 2025 ausgezahlt wird.

Der Bonus soll die Zeit überbrücken, bis eine geplante Beitragsbefreiung für Mütter ab 2026 in Kraft tritt. Im Haushaltsentwurf 2026 ist bereits vorgesehen, dass die Maßnahme im nächsten Jahr mit einem höheren Betrag fortgesetzt wird, während die eigentliche Beitragsbefreiung erst 2027 umgesetzt werden soll.
 
Anspruch auf den Bonus haben Arbeitnehmerinnen mit einem öffentlichen oder privaten Arbeitsverhältnis, einschließlich Leiharbeits- und Abrufverhältnissen, jedoch nicht Hausangestellte. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind selbstständige Frauen, die in einer Pflichtversicherung für UnternehmerInnen (Handwerk/Kaufleute/Landwirtschaft) oder in einer Vorsorgekasse für freie Berufe „gestione separata“ (Gesetz 335/1995) eingetragen sind. Ausgeschlossen sind hingegen Inhaberinnen von Gesellschaftsämtern und nicht versicherungspflichtige Unternehmerinnen.
 
Der Anspruch besteht nur für Monate mit aktivem Arbeitsverhältnis oder tatsächlicher Tätigkeit im Jahr 2025. Der Bonus gilt für Mütter mit zwei Kindern, wenn das jüngere Kind unter zehn Jahren ist, oder für Mütter mit drei oder mehr Kindern, wenn das jüngste Kind unter 18 Jahren ist. Diese Voraussetzung muss entweder bereits am 1. Januar 2025 erfüllt sein oder bis spätestens 31. Dezember 2025 eintreten.

Für Mütter mit drei oder mehr Kindern entfällt der Bonus in Monaten, in denen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, da in diesem Fall eine Beitragsbefreiung vorgesehen ist (Gesetz 213/2023).
 
Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro jährlich. Der Bonus beträgt 40 Euro pro Monat, steuer- und beitragsfrei, und wird im Dezember 2025 in einer einzigen Zahlung ausgezahlt. Erfolgt der Antrag später, kann die Auszahlung bis Februar 2026 erfolgen.
 
Anträge können selbst über die INPS-Homepage (SPID notwendig!), den Contact Center Multicanale oder Patronate eingereicht werden. Die Frist endet 40 Tage nach Veröffentlichung, also am 7. Dezember 2025, beziehungsweise am 31. Januar 2026, wenn die Voraussetzungen später erfüllt werden.

Der Bonus stellt eine gezielte Maßnahme zur Unterstützung berufstätiger Mütter und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar.
Dr. Martin Eder
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Eder

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