Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Mirko Oliva
Mit dem Jahreswechsel 2026 beginnt weltweit eine neue Phase der steuerlichen Transparenz im Bereich der Kryptowährungen. Ab diesem Zeitpunkt setzen zahlreiche Staaten ein umfassendes System zur Erfassung der Daten von Inhabern digitaler Vermögenswerte in Kraft, das ab 2027 in einen internationalen automatischen Informationsaustausch übergeht.
Insgesamt 47 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedsländer sowie wichtige Finanznationen wie Großbritannien, Japan, Südkorea, Israel, Brasilien und Südafrika zählen zu den ersten Teilnehmern. Im Jahr 2027 folgt eine weitere Gruppe von 27 Ländern.
Die USA schließen sich dem System erst 2028 an und werden ab 2029 aktiv am Datenaustausch teilnehmen. Einige bedeutende Staaten wie Argentinien, Indien, Vietnam und El Salvador beteiligen sich dagegen vorerst nicht und verbleiben somit in einem weitgehend regulierungsarmen Graubereich.
Die Kombination aus CARF (dem neuen OECD-Meldestandard für Krypto-Transaktionen), DAC8 (der EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch) und MiCAR (der EU-Verordnung zur Regulierung von Kryptodienstleistern) schafft einen klaren, vollständig transparenten und einheitlich regulierten Rahmen für Krypto-Assets.
Dies dient der steuerlichen Klarheit, stärkt die Marktaufsicht, reduziert den Raum für missbräuchliche Aktivitäten und fördert insgesamt das Vertrauen der Anleger.
Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen in Italien nur noch jene Kryptodienstleister tätig sein, die ihren MiCAR-Zulassungsantrag fristgerecht eingereicht haben. Diese Anbieter dürfen lediglich im Rahmen einer befristeten Übergangsphase weiterarbeiten, die spätestens am 30. Juni 2026 endet.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen ausschließlich vollständig nach MiCAR autorisierte Plattformen Dienstleistungen anbieten. Alle anderen Anbieter sind verpflichtet, ihre Tätigkeit einzustellen, bestehende Kundenbeziehungen zu beenden und sowohl Gelder als auch Krypto-Assets an die Nutzer zurückzugeben.
Dies wurde nun ausdrücklich von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, sowie von der italienischen Finanzmarktaufsicht Consob bestätigt, die zugleich klarstellen, dass es für nicht lizenzierte Anbieter keinerlei Ausnahmen geben wird.
Was bedeutet das konkret für Anleger in Kryptowährungen?
Für Anleger in Kryptowährungen ergeben sich ab 2026 mehrere sehr konkrete Konsequenzen. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass der gesamte Kryptobereich aus der bisherigen „Grauzone“ herausgeführt und vollständig in das europäische System des steuerlichen Informationsaustauschs integriert wird.
Wie bereits in einem früheren Rundschreiben erläutert, müssen ab 2026 alle Plattformen, über die Anleger Kryptowährungen kaufen, verkaufen oder verwahren, umfangreiche Daten automatisch an die Steuerbehörden melden. Dazu zählen sowohl persönliche Identifikationsdaten als auch sämtliche Transaktionen wie Käufe, Verkäufe, Transfers und Zahlungen.
Für die Finanzverwaltung entsteht damit ein vollständiger Überblick über alle Kryptotransaktionen eines Steuerpflichtigen, unabhängig davon, ob diese über italienische oder ausländische Plattformen abgewickelt wurden. Anleger können daher nicht mehr davon ausgehen, dass nicht gemeldete Kryptobestände oder -gewinne unentdeckt bleiben.
Hinzu kommt, dass nur noch Anbieter mit einer gültigen MiCAR-Zulassung überhaupt Dienstleistungen in der EU anbieten dürfen. Das erhöht für Anleger zwar die Sicherheit, bedeutet aber auch, dass Konten oder Dienste ohne rechtzeitige Lizenzierung ab 2026 eingestellt oder gesperrt werden könnten.
Wer auf Anfragen der Plattform zu steuerlichen Informationen nicht reagiert oder unvollständige Angaben macht, riskiert selbst die Sperrung seines Kontos, bis die Daten aktualisiert sind.
Zudem sollten Anleger prüfen, ob ihr Anbieter den MiCAR-Prozess begonnen hat und klare Informationen dazu bereitstellt. Nach dem Stichtag ist zudem entscheidend, die offiziellen Register von OAM und ESMA heranzuziehen, um zu erkennen, welche Anbieter vollständig autorisiert sind oder welche ihre Dienste einstellen müssen.
Insgesamt 47 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedsländer sowie wichtige Finanznationen wie Großbritannien, Japan, Südkorea, Israel, Brasilien und Südafrika zählen zu den ersten Teilnehmern. Im Jahr 2027 folgt eine weitere Gruppe von 27 Ländern.
Die USA schließen sich dem System erst 2028 an und werden ab 2029 aktiv am Datenaustausch teilnehmen. Einige bedeutende Staaten wie Argentinien, Indien, Vietnam und El Salvador beteiligen sich dagegen vorerst nicht und verbleiben somit in einem weitgehend regulierungsarmen Graubereich.
Die Kombination aus CARF (dem neuen OECD-Meldestandard für Krypto-Transaktionen), DAC8 (der EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch) und MiCAR (der EU-Verordnung zur Regulierung von Kryptodienstleistern) schafft einen klaren, vollständig transparenten und einheitlich regulierten Rahmen für Krypto-Assets.
Dies dient der steuerlichen Klarheit, stärkt die Marktaufsicht, reduziert den Raum für missbräuchliche Aktivitäten und fördert insgesamt das Vertrauen der Anleger.
Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen in Italien nur noch jene Kryptodienstleister tätig sein, die ihren MiCAR-Zulassungsantrag fristgerecht eingereicht haben. Diese Anbieter dürfen lediglich im Rahmen einer befristeten Übergangsphase weiterarbeiten, die spätestens am 30. Juni 2026 endet.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen ausschließlich vollständig nach MiCAR autorisierte Plattformen Dienstleistungen anbieten. Alle anderen Anbieter sind verpflichtet, ihre Tätigkeit einzustellen, bestehende Kundenbeziehungen zu beenden und sowohl Gelder als auch Krypto-Assets an die Nutzer zurückzugeben.
Dies wurde nun ausdrücklich von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, sowie von der italienischen Finanzmarktaufsicht Consob bestätigt, die zugleich klarstellen, dass es für nicht lizenzierte Anbieter keinerlei Ausnahmen geben wird.
Was bedeutet das konkret für Anleger in Kryptowährungen?
Für Anleger in Kryptowährungen ergeben sich ab 2026 mehrere sehr konkrete Konsequenzen. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass der gesamte Kryptobereich aus der bisherigen „Grauzone“ herausgeführt und vollständig in das europäische System des steuerlichen Informationsaustauschs integriert wird.
Wie bereits in einem früheren Rundschreiben erläutert, müssen ab 2026 alle Plattformen, über die Anleger Kryptowährungen kaufen, verkaufen oder verwahren, umfangreiche Daten automatisch an die Steuerbehörden melden. Dazu zählen sowohl persönliche Identifikationsdaten als auch sämtliche Transaktionen wie Käufe, Verkäufe, Transfers und Zahlungen.
Für die Finanzverwaltung entsteht damit ein vollständiger Überblick über alle Kryptotransaktionen eines Steuerpflichtigen, unabhängig davon, ob diese über italienische oder ausländische Plattformen abgewickelt wurden. Anleger können daher nicht mehr davon ausgehen, dass nicht gemeldete Kryptobestände oder -gewinne unentdeckt bleiben.
Hinzu kommt, dass nur noch Anbieter mit einer gültigen MiCAR-Zulassung überhaupt Dienstleistungen in der EU anbieten dürfen. Das erhöht für Anleger zwar die Sicherheit, bedeutet aber auch, dass Konten oder Dienste ohne rechtzeitige Lizenzierung ab 2026 eingestellt oder gesperrt werden könnten.
Wer auf Anfragen der Plattform zu steuerlichen Informationen nicht reagiert oder unvollständige Angaben macht, riskiert selbst die Sperrung seines Kontos, bis die Daten aktualisiert sind.
Zudem sollten Anleger prüfen, ob ihr Anbieter den MiCAR-Prozess begonnen hat und klare Informationen dazu bereitstellt. Nach dem Stichtag ist zudem entscheidend, die offiziellen Register von OAM und ESMA heranzuziehen, um zu erkennen, welche Anbieter vollständig autorisiert sind oder welche ihre Dienste einstellen müssen.