Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Gert Gasser
Ab dem 1. Januar 2026 werden Transaktionen mit Kryptowährungen erstmals vollständig in das europäische System des steuerlichen Informationsaustauschs eingebunden. Grundlage ist die neue EU-Richtlinie DAC8, die von Italien kürzlich umgesetzt wurde. Ziel ist eine europaweit einheitliche Kontrolle digitaler Vermögenswerte und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Kryptobereich.
Künftig werden alle Krypto-Plattformen (Exchanges) verpflichtet, der italienischen Steuerbehörde detaillierte Daten zu ihren Nutzern zu übermitteln. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Steuernummer, Wohnsitz, sowie sämtliche Bewegungen wie Käufe, Verkäufe, Transfers oder Zahlungen. Damit ist der Informationsumfang ähnlich wie beim automatischen Datenaustausch für Bankkonten.
Die Finanzverwaltung erhält somit eine vollständige Übersicht über alle Kryptotransaktionen italienischer Steuerpflichtiger, auch wenn diese über ausländische Plattformen erfolgen.
Parallel dazu müssen alle Anbieter, die in Italien tätig sind, bis spätestens 31. Dezember 2025 eine Zulassung gemäß der MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) beantragen. Ohne diese Genehmigung dürfen ab 2026 keine Leistungen im Kryptobereich mehr angeboten werden.
Verstöße gegen die neuen Meldepflichten werden mit empfindlichen Geldbußen zwischen 1.500 und 15.000 Euro pro Verstoß geahndet, wobei Mehrfachverstöße kumuliert werden.
Auch für Nutzer ergeben sich neue Pflichten: Wer auf Anfragen der Plattform nicht reagiert oder unvollständige steuerliche Informationen liefert, riskiert die Sperrung seines Kontos, bis die Daten aktualisiert sind. Anleger sind daher angehalten, alle Kryptotransaktionen sorgfältig zu dokumentieren und steuerrelevante Angaben stets aktuell zu halten.
Mit der Umsetzung der DAC8-Richtlinie endet die bisherige „Grauzone“ bei Kryptowährungen. Ab 2026 gilt für digitale Vermögenswerte dieselbe Transparenz wie für traditionelle Bankguthaben. Das Ziel ist eine vollständige Nachverfolgbarkeit von Kryptotransaktionen innerhalb der EU und die konsequente Einbindung dieser Vermögenswerte in das steuerliche Kontrollsystem.
Künftig werden alle Krypto-Plattformen (Exchanges) verpflichtet, der italienischen Steuerbehörde detaillierte Daten zu ihren Nutzern zu übermitteln. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Steuernummer, Wohnsitz, sowie sämtliche Bewegungen wie Käufe, Verkäufe, Transfers oder Zahlungen. Damit ist der Informationsumfang ähnlich wie beim automatischen Datenaustausch für Bankkonten.
Die Finanzverwaltung erhält somit eine vollständige Übersicht über alle Kryptotransaktionen italienischer Steuerpflichtiger, auch wenn diese über ausländische Plattformen erfolgen.
Parallel dazu müssen alle Anbieter, die in Italien tätig sind, bis spätestens 31. Dezember 2025 eine Zulassung gemäß der MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) beantragen. Ohne diese Genehmigung dürfen ab 2026 keine Leistungen im Kryptobereich mehr angeboten werden.
Verstöße gegen die neuen Meldepflichten werden mit empfindlichen Geldbußen zwischen 1.500 und 15.000 Euro pro Verstoß geahndet, wobei Mehrfachverstöße kumuliert werden.
Auch für Nutzer ergeben sich neue Pflichten: Wer auf Anfragen der Plattform nicht reagiert oder unvollständige steuerliche Informationen liefert, riskiert die Sperrung seines Kontos, bis die Daten aktualisiert sind. Anleger sind daher angehalten, alle Kryptotransaktionen sorgfältig zu dokumentieren und steuerrelevante Angaben stets aktuell zu halten.
Mit der Umsetzung der DAC8-Richtlinie endet die bisherige „Grauzone“ bei Kryptowährungen. Ab 2026 gilt für digitale Vermögenswerte dieselbe Transparenz wie für traditionelle Bankguthaben. Das Ziel ist eine vollständige Nachverfolgbarkeit von Kryptotransaktionen innerhalb der EU und die konsequente Einbindung dieser Vermögenswerte in das steuerliche Kontrollsystem.