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Kryptowährungen und Steuerpflicht bei Zahlungen

Die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen kann zu steuerpflichtigen Kapitalgewinnen führen.
Steuerfrei bleibt nur der Tausch zwischen Kryptoassets mit identischen Eigenschaften und Funktionen.

Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns:
Differenz zwischen dem Euro-Wert der bezahlten Ware/Dienstleistung und dem Anschaffungspreis der verwendeten Kryptowährung.
Diese Klarstellung stammt aus der offiziellen Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage.
Dr. Gert Gasser
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Gert Gasser

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