Die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen kann zu steuerpflichtigen Kapitalgewinnen führen.
Steuerfrei bleibt nur der Tausch zwischen Kryptoassets mit identischen Eigenschaften und Funktionen.
Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns:
Differenz zwischen dem Euro-Wert der bezahlten Ware/Dienstleistung und dem Anschaffungspreis der verwendeten Kryptowährung.
Diese Klarstellung stammt aus der offiziellen Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Gert Gasser