Möbelbonus – Energieklassen

Bekanntlich wird der Erwerb von Möbeln und neuen Elektrohaushaltsgeräten im Rahmen der Wiedergewinnung von Immobilien mit dem Möbelbonus gefördert – 50% der anerkannten Kosten (max. 10.000 Euro) können in 10 gleich hohen Jahresraten von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Grundvoraussetzung ist immer, dass die Wiedergewinnungsarbeiten mit dem 50% Steuerbonus gefördert werden.

Bei den Elektrohaushaltsgeräten wurden die geförderten Energieklassen neu definiert:
  • A oder höher für Herd und Backrohr
  • E oder höher für Wasch- und Spülmaschinen sowie Trockner
  • F oder höher für Kühl- und Gefrierschränke bzw. –truhen
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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