Bekanntlich wird der Erwerb von Möbeln und neuen Elektrohaushaltsgeräten im Rahmen der Wiedergewinnung von Immobilien mit dem Möbelbonus gefördert – 50% der anerkannten Kosten (max. 10.000 Euro) können in 10 gleich hohen Jahresraten von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Grundvoraussetzung ist immer, dass die Wiedergewinnungsarbeiten mit dem 50% Steuerbonus gefördert werden.
Bei den Elektrohaushaltsgeräten wurden die geförderten Energieklassen neu definiert:
A oder höher für Herd und Backrohr
E oder höher für Wasch- und Spülmaschinen sowie Trockner
F oder höher für Kühl- und Gefrierschränke bzw. –truhen
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Simon Perathoner