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Neue ENEA Portale

Seit 25. März 2020 sind die neuen Internetportale der Enea aktiv:

Meldung Bonus Energiesparmaßnahmen (sog. 65% Bonus) https://ecobonus2020.enea.it/

Meldung Bonus Wiedergewinnungsarbeiten/Möbelbonus (sog. 50% Bonus/Bonus arredo) https://bonuscasa2020.enea.it/index.asp
 
Wir erinnern daran, dass seit 2019 auch für Wiedergewinnungsarbeiten, für die der Steuerabzug 50% angewandt wird, eine Meldung an die ENEA (Agenzia nazionale per le nuove tecnologie, l'energia e lo sviluppo economico sostenibile) notwendig ist.
 
Die Meldung muss dabei für die folgenden Arbeiten gemacht werden:
 
  • Austausch von Türen und Fenstern;
  • Arbeiten am Gebäude, wenn damit die Energieeffizienz verbessert wird;
  • Installation oder Austausch von Anlagen, sofern diese die Energiebilanz der Immobilie beeinflussen;
  • Erwerb von Elektrohaushaltsgeräten (nur im Zusammenhang mit dem Bonus für Möbel).
 
Bei Spesen, für die der Steuerabzug für energetische Sanierungen (sog. 65%-Abzug) in Anspruch genommen wird, ist die Meldung weiterhin notwendig.
 
Die Meldung muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss bzw. Abnahme der Arbeiten erfolgen. Für jene Arbeiten bzw. Erwerbe, die im Zeitraum 1.1.2020 – 23.06.2020 durchgeführt wurden, kann die Meldung innerhalb 23.06.2020 erfolgen.

Die Unterlassung der Meldung hat bzgl. Bonus Energiesparmaßnahmen unserer Ansicht nach den Verfall der Steuerbegünstigung zur Folge.
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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