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Neue „Flat Tax“ auf Einkommenszuwächse bis 40.000 Euro

Beschränkt auf das Jahr 2023 ist mit dem Haushaltsgesetz 2023 eine neue, vorteilhafte Ersatzsteuer auf Einkommenssteigerungen für Einzelunternehmer und Freiberufler mit MwSt.-Position eingeführt worden.

Die „Flat Tax“ ersetzt die Einkommensteuer IRPEF und die Zuschlagsteuersätze und kann auf Einkommenssteigerungen von bis zu 40.000 Euro im Vergleich zum höchsten Einkommen im Dreijahreszeitraum 2020 bis 2022 angewendet werden. 5% müssen pauschal von der Steigerung abgezogen werden.
 
Im Moment gibt es noch wesentliche Unklarheiten zur Anwendung der neuen „Flat Tax“. Unklar ist beispielsweise, ob die 5% Pauschalabzug vom gesamten Gewinnzuwachs abgezogen werden oder vom Maximalbetrag in Höhe von 40.000 Euro.

Zudem ist noch nicht geklärt worden, ob die neue „Flat Tax“ auch von Unternehmern und Freiberuflern angewendet werden kann, die die Tätigkeit nach dem Jahr 2020 begonnen haben. Ausgeschlossen sind auf jeden Fall Personen die das Pauschalsteuersystem „Regime forfettario“ anwenden.

Fakt ist jedoch, dass das Gesetz keine Einkommenshöchstgrenzen vorsieht und die „Flat Tax“ auf den Höchstbetrag von 40.000 Euro somit auch von Besserverdienenden in Anspruch genommen werden kann.
Dr. Gert Gasser
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Gert Gasser

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