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Neue optionale Mehrwertsteuerregelung für Transport- und Logistikleistungen

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 84/2025 wurde ein neues, optionales Mehrwertsteuer-Regime für Dienstleistungen im Bereich Transport und Logistik eingeführt. Bei diesem System muss der Rechnungsempfänger die Mehrwertsteuer im Namen und auf Rechnung des Rechnungsstellers direkt an das Finanzamt zahlen.

Im Gegensatz zum klassischen Reverse Charge darf keine Kompensation mit eigenen Vorsteuern vorgenommen werden – es handelt sich also um ein Verfahren, das dem bekannten „Split Payment“-System ähnelt.

Das Regime ist freiwillig, muss aber gemeinsam von beiden Parteien gewählt und der Agentur der Einnahmen gemeldet werden. Wichtig: Auch im Fall dieser indirekten Zahlung bleibt das leistende Unternehmen solidarisch haftbar.

Das System kann auch auf Subunternehmerbeziehungen angewendet werden, unabhängig davon, ob andere Glieder der Lieferkette dieselbe Option gewählt haben.
 
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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