Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Simon Perathoner
Im Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2026 ist auch eine neue Steueramnestie „Rottamazione-quinquies“ vorgesehen. Diese ermöglicht es Steuerzahlern, alte Steuerschulden aus den Jahren 2000 bis 2023 zu begleichen, ohne Zinsen und Strafen zahlen zu müssen.
Unter die Maßnahme fallen Verbindlichkeiten für nicht oder verspätet gezahlten Steuern sowie Verbindlichkeiten aufgrund automatischer oder formeller Steuerprüfungen. Auch offene Sozialversicherungsbeiträge können berücksichtigt werden.
Bei Verkehrsstrafen gilt der Erlass nur für Zinsen und Zuschläge, nicht für das Bußgeld selbst.
Wie bei früheren Steueramnestien muss der ursprüngliche Steuerbetrag vollständig gezahlt werden, während alle Zinsen und Strafen entfallen. Der Antrag kann bis zum 30. April 2026 gestellt werden. Die Zahlung kann entweder einmalig bis Ende Juli 2026 erfolgen oder in bis zu 54 zweimonatlichen Raten zwischen 2026 und 2035. Für Ratenzahlungen gilt ein Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr.
Die Begünstigung entfällt, wenn die Einmalzahlung nicht geleistet wird oder wenn zwei Raten (egal ob hintereinander oder nicht) nicht bezahlt werden. Auch wenn die letzte Rate fehlt oder ein Betrag nur teilweise gezahlt wird, verfällt die Begünstigung
Unter die Maßnahme fallen Verbindlichkeiten für nicht oder verspätet gezahlten Steuern sowie Verbindlichkeiten aufgrund automatischer oder formeller Steuerprüfungen. Auch offene Sozialversicherungsbeiträge können berücksichtigt werden.
Bei Verkehrsstrafen gilt der Erlass nur für Zinsen und Zuschläge, nicht für das Bußgeld selbst.
Wie bei früheren Steueramnestien muss der ursprüngliche Steuerbetrag vollständig gezahlt werden, während alle Zinsen und Strafen entfallen. Der Antrag kann bis zum 30. April 2026 gestellt werden. Die Zahlung kann entweder einmalig bis Ende Juli 2026 erfolgen oder in bis zu 54 zweimonatlichen Raten zwischen 2026 und 2035. Für Ratenzahlungen gilt ein Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr.
Die Begünstigung entfällt, wenn die Einmalzahlung nicht geleistet wird oder wenn zwei Raten (egal ob hintereinander oder nicht) nicht bezahlt werden. Auch wenn die letzte Rate fehlt oder ein Betrag nur teilweise gezahlt wird, verfällt die Begünstigung