Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Mirko Oliva
Steuerpflichtige, die der IRPEF unterliegen (Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Gesellschafter von Personengesellschaften usw.) haben ab sofort Anrecht auf einen Steuerabzug von 50% für Investitionen in innovative Start-Up Unternehmen bzw. innovative Klein- und mittelständische Unternehmen.
Die max. förderbare Investition beträgt pro Jahr 100.000 Euro für Investitionen in innovative Start-Up Unternehmen bzw. 300.000 Euro für innovative Klein- und mittelständische Unternehmen und kann auch auf mehrere Unternehmen aufgeteilt werden.
Die bereits bestehenden steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei Investitionen in diesem Bereich bleiben aufrecht.
Die max. förderbare Investition beträgt pro Jahr 100.000 Euro für Investitionen in innovative Start-Up Unternehmen bzw. 300.000 Euro für innovative Klein- und mittelständische Unternehmen und kann auch auf mehrere Unternehmen aufgeteilt werden.
Die bereits bestehenden steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei Investitionen in diesem Bereich bleiben aufrecht.