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Neue Verlustbeiträge für notleidende Unternehmen

Aufgrund der sich aktuell neuerdings verschlechternden COVID-19 Situation in Italien und den damit verbundenen restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, hat die italienische Regierung das Dekret zur Stärkung der Wirtschaft („Decreto ristori“) erlassen, um besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen unter die Arme zu greifen.

Es handelt sich wiederum um einen nicht rückzahlbaren Verlustbeitrag, welcher vor allem die folgenden Bereiche betrifft: Bars, Konditoreien, Eisdielen, Restaurants, Schwimmbäder, Fitnesszentren, Theater, Kinos, sowie Beherbergungsbetriebe und Taxi-Dienste – das Detail finden Sie in der nachstehenden Tabelle. 

Unternehmen, welche bereits den bekannten Verlustbeitrag gemäß Dekret zur Wiederbelebung der Wirtschaft („Decreto Rilancio“) erhalten haben, sollten den aktuellen Verlustbeitrag automatisch und ohne neuerlichen Antrag Mitte November überwiesen bekommen. Betriebe, welche nicht den vorherigen Beitrag in Anspruch genommen haben, müssen hingegen ein entsprechendes Ansuchen einreichen. Für Letztere sollte der Verlustbeitrag mit 15. Dezember 2020 überwiesen werden. 

Der neue Verlustbeitrag variiert in der Höhe  zwischen 100%  und 400%  von jenem Betrag, der gemäß den Kriterien für die Berechnung des staatlichen Verlustbeitrages gemäß Dekret zur Wiederbelebung der Wirtschaft ermittelt wurde. Für die Ermittlung des Multiplikators wird auf die mit dem ATECO- Kodex angegebene Tätigkeit Bezug genommen. 

Beispielsweise steht einer Bar, welche bereits einen staatlichen Verlustbeitrag gemäß Dekret zur Wiederbelebung der Wirtschaft einen Beitrag von 2.000€ erhalten hat, nun mit dem Dekret zur Stärkung der Wirtschaft ein weiterer Verlustbeitrag in Höhe von 3.000€ (2.000 € * 150%)  zu. 

Für Betriebe, welche erstmals für den Verlustbeitrag ansuchen, muss zuerst der Verlustbeitrag gemäß Dekret zur Wiederbelebung der Wirtschaft errechnet werden, auf wessen Basis sich dann der schlussendlich zustehende Beitrag ergibt. In beiden Fällen beträgt der maximal erlaubte Beitrag 150.000€.

Nachfolgend finden Sie die Liste der geförderten Tätigkeiten und der Multiplikatoren: 

Liste der wichtigsten Bereiche
 
400%
Diskotheken und Nachtclubs
200%
Betriebe von Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften
Restaurants, Imbisswagen, Event-Catering
Vermietung von Ausstattung (z.B. Licht, Audio) für Veranstaltungen
Ticketservice für Veranstaltungen
Messe- und Ausstellungsveranstalter
Freiberufler tätig im Kunstbereich
Theater, Konzertsäle
Betriebe von Sportanlagen, Schwimmbäder, Mehrzweckanlagen
Sport-, Kultur- und Freizeitvereine
Fitnesszentren und Thermalanlagen
Vergnügungs- und Themenparks
150%
Hotels und Beherbergungsbetriebe
Campingplätze, Urlaub auf dem Bauernhof
Eisdielen und Konditoreien
Cafés und Bars ohne Küche
100%
Taxi-Unternehmen, sowie Mietwagen mit Fahrer

 
Dr. Gert Gasser
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Gert Gasser

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