Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Simon Perathoner
Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2026 hat bekanntlich anstelle der Steuerguthaben “Industrie 4.0” und “Energietransition 5.0” die sogenannte Sonderabschreibung für Investitionen eingeführt.
Die Sonderabschreibung betrifft Investitionen für:
Ursprünglich sah die Regelung des Haushaltsgesetzes 2026 vor, dass die Investitionen in Güter gemacht werden mussten, die in der EU oder aber dem Europäischen Wirtschaftsraum (mit Island, Liechtenstein und Norwegen) hergestellt wurden.
Mit dem sog. Steuerdekret ist nun diese Einschränkung auf Güter, die in der EU oder aber dem Europäischen Wirtschaftsraum (mit Island, Liechtenstein und Norwegen) hergestellt wurden, abgeschafft worden. Somit können die Investitionsgüter auch außerhalb der EU hergestellt worden sein, um die Sonderabschreibung zu erhalten.
Die Sonderabschreibung betrifft Investitionen für:
- Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter, welche mit dem betrieblichen Produktionssystem oder aber der Lieferkette verbunden sind;
- Sachanlagen für die Produktion von Energie, welche dann auch vom Betrieb selbst genutzt wird;
Ursprünglich sah die Regelung des Haushaltsgesetzes 2026 vor, dass die Investitionen in Güter gemacht werden mussten, die in der EU oder aber dem Europäischen Wirtschaftsraum (mit Island, Liechtenstein und Norwegen) hergestellt wurden.
Mit dem sog. Steuerdekret ist nun diese Einschränkung auf Güter, die in der EU oder aber dem Europäischen Wirtschaftsraum (mit Island, Liechtenstein und Norwegen) hergestellt wurden, abgeschafft worden. Somit können die Investitionsgüter auch außerhalb der EU hergestellt worden sein, um die Sonderabschreibung zu erhalten.