Arbeitsrechtsberater
Dr. Linda Gasser
Das Haushaltsgesetz 2026 sieht vor, dass die Elternzeit nun bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden kann (bisher bis zum 12. Lebensjahr).
Unverändert bleiben Dauer und Vergütung: Drei Monate stehen der Mutter zu, drei Monate dem Vater, weitere drei Monate können frei aufgeteilt werden.
Drei Monate werden mit 80% vergütet (innerhalb des 6. Lebensjahres des Kindes), die restlichen Monate mit 30%.
Unverändert bleiben Dauer und Vergütung: Drei Monate stehen der Mutter zu, drei Monate dem Vater, weitere drei Monate können frei aufgeteilt werden.
Drei Monate werden mit 80% vergütet (innerhalb des 6. Lebensjahres des Kindes), die restlichen Monate mit 30%.