Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Gert Gasser
Analog zur Neuregelung der Besteuerung von Dividendenzahlungen werden dieselben Mindestbeteiligungswerte auch für die steuerfreie Veräußerung der Beteiligungen eingeführt – wohlgemerkt zusätzlich zu den bestehenden Voraussetzungen, die bis 2025 für die steuerfreie Veräußerung vorgesehen waren.
Somit muss ab 2026 ein Unternehmen nun mindestens 5% der Anteile am verkauften Unternehmen halten oder die Beteiligung einen Mindestwert von 500.000 Euro aufweisen, damit weiterhin die 95% -ige Steuerbefreiung des Mehrerlöses greift.
Somit muss ab 2026 ein Unternehmen nun mindestens 5% der Anteile am verkauften Unternehmen halten oder die Beteiligung einen Mindestwert von 500.000 Euro aufweisen, damit weiterhin die 95% -ige Steuerbefreiung des Mehrerlöses greift.