Ohne Versicherung kein Fördergeld – Neue Ausschlüsse bei staatlichen Beihilfen
Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) hat mit einem neuen Dekret klargestellt, dass Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Absicherung gegen Naturkatastrophen nicht nachkommen, künftig von bestimmten Förderungen ausgeschlossen werden.
Konkret geht es um Maßnahmen wie die Finanzierungen für innovative Start-ups im Rahmen von „Smart&Start“, Förderprogramme für soziale Unternehmen und gemeinnützige Genossenschaften (ONLUS), Förderungen für die Entwicklung von Süditalien sowie den Fonds zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Fortführung von Unternehmenstätigkeiten.
Hintergrund ist eine Regelung aus dem Haushaltsgesetz 2024, die bestimmte Unternehmen verpflichtet, ihre Betriebsgebäude, Maschinen und Anlagen gegen Schäden durch Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche zu versichern (wir berichteten in unserer Eilmeldung).
Die Einhaltung dieser Versicherungspflicht ist ja künftig Voraussetzung für die Auszahlung von bestimmten Förderungen. Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Fristen – für Großunternehmen ist der Stichtag bereits verstrichen, für mittlere und kleinere Betriebe gelten die Fristen im Herbst bzw. zum Jahresende.
Großunternehmen: 31. März 2025
Mittelgroße Unternehmen: 1. Oktober 2025
Kleine und Kleinstunternehmen: 31. Dezember 2025
Anträge auf Förderungen, die nach diesen Stichtagen gestellt werden, können nur dann berücksichtigt werden, wenn das Unternehmen den erforderlichen Versicherungsschutz nachweist. Auch bei der Auszahlung von bereits zugesagten Förderungen erfolgt eine Überprüfung.
Derzeit betrifft diese Einschränkung nur Förderungen des MIMIT. Es ist jedoch davon auszugehen, dass andere Ministerien (u.a. Wirtschafts- und Finanzministerium, Arbeitsministerium, Tourismusministerium) dem Beispiel folgen werden.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Martin Eder