Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Gert Gasser
Die italienische Pauschalsteuer für wohlhabende Zuzügler gemäß Art. 24-bis des ital. Einkommensteuergesetzes wird ab sofort von 100.000 Euro auf 200.000 Euro pro Jahr erhöht. Dies ist eine überraschende Neuerung, welche die Regierung Meloni Anfang August per Gesetzesdekret eingeführt hat.
Die erhöhte Pauschalsteuer von 200.000 Euro pro Jahr findet für all jene Steuerzahler Anwendung, welche ab dem 10.08.2024 den steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen. Wer somit erst nach dem genannten Stichdatum den Wohnsitz nach Italien verlegt, bei dem findet bereits die erhöhte Pauschalsteuer von 200.000 Euro pro Jahr Anwendung.
Wer hingegen bereits vor dem 10.08.2024 den Wohnsitz nach Italien verlegt hat, kann weiterhin die "reduzierte" Pauschalsteuer im Ausmaß von 100.000 pro Jahr anwenden. Die reduzierte Pauschalsteuer findet somit auch bei all jenen Anwendung, die bereits in den Vorjahren für die Pauschalsteuer optiert hatten.
Die erhöhte Pauschalsteuer von 200.000 Euro pro Jahr findet für all jene Steuerzahler Anwendung, welche ab dem 10.08.2024 den steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen. Wer somit erst nach dem genannten Stichdatum den Wohnsitz nach Italien verlegt, bei dem findet bereits die erhöhte Pauschalsteuer von 200.000 Euro pro Jahr Anwendung.
Wer hingegen bereits vor dem 10.08.2024 den Wohnsitz nach Italien verlegt hat, kann weiterhin die "reduzierte" Pauschalsteuer im Ausmaß von 100.000 pro Jahr anwenden. Die reduzierte Pauschalsteuer findet somit auch bei all jenen Anwendung, die bereits in den Vorjahren für die Pauschalsteuer optiert hatten.