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Photovoltaikanlagen für den Eigengebrauch in der Landwirtschaft - Beiträge bis zu 80%

Das neue Dekret „Parco Agrisolare 2023“ fördert den Bau von Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft und im agroindustriellen Sektor. Die Förderung, die als Kapitalbeitrag gewährt wird, kann bis zu 80% der Kosten betragen.

Die Beihilfe kann in Bezug auf dieselben förderfähigen Kosten mit anderen staatlichen Beihilfen und De-Minimis-Beihilfen kumuliert werden, wobei das Verbot der Doppelfinanzierung gilt und eine solche Kumulierung nicht zur Überschreitung der für die einzelne Investitionsart festgelegten Beihilfeintensität führen darf.

Gefördert werden neue Anlagen auf Dächern von bestehenden Gebäuden inkl. Gewächshäusern zur Deckung des Eigenbedarfs an Energie des landwirtschaftlichen Betriebs. Ein kleiner Teil (75 Mio. Euro) des Förderungstopfes (es stehen in Summe fast 1 Milliarde Euro zur Verfügung) kann für die Realisierung von Photovoltaikanlagen verwendet werden, die über die Deckung des Eigenverbrauchs hinausgehen.

Im Zuge der Installation der Photovoltaikanlage können auch Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, um die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen, wie z.B. Dachisolierung oder die Installation eines Belüftungssystems in Verbindung mit der Erneuerung des Daches. Auch die Entfernung von Asbestdächern wird gefördert.

Die Frist, innerhalb derer die Maßnahmen durchgeführt werden müssen, beträgt 18 Monate.

Förderungswürdig sind Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro/kWh für die Installation von Photovoltaikmodulen und bis zu weiteren 1.000 EUR/kWh, wenn auch Speichersysteme installiert werden.

Im Falle der Installation von elektrischen Ladegeräten für nachhaltige Mobilität und Landmaschinen sind zusätzliche Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro zulässig.
 
Dr. Mirko Oliva
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Mirko Oliva

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