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Produktivitätsprämien

Prämien, die im Zusammenhang mit der Steigerung von Produktivität, Rentabilität, Qualität, Effizienz und Innovation ausbezahlt werden, können im Biennium 2026–2027 mit einer Ersatzsteuer von 1 % besteuert werden.

Das jährliche Höchstlimit beträgt 5.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Mitarbeiter:innen im Vorjahr 80.000 Euro nicht überschritten hat und ein entsprechendes Abkommen ausgearbeitet und beim Arbeitsinspektorat hinterlegt wurde.
Dr. Linda Gasser
Arbeitsrechtsberater Dr. Linda Gasser

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