Arbeitsrechtsberater
Dr. Linda Gasser
Prämien, die im Zusammenhang mit der Steigerung von Produktivität, Rentabilität, Qualität, Effizienz und Innovation ausbezahlt werden, können im Biennium 2026–2027 mit einer Ersatzsteuer von 1 % besteuert werden.
Das jährliche Höchstlimit beträgt 5.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Mitarbeiter:innen im Vorjahr 80.000 Euro nicht überschritten hat und ein entsprechendes Abkommen ausgearbeitet und beim Arbeitsinspektorat hinterlegt wurde.
Das jährliche Höchstlimit beträgt 5.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Mitarbeiter:innen im Vorjahr 80.000 Euro nicht überschritten hat und ein entsprechendes Abkommen ausgearbeitet und beim Arbeitsinspektorat hinterlegt wurde.