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Punkteführerschein, gültig ab dem 1. Oktober 2024: Wie kann man ihn erhalten?

Der Punkteführerschein für die Arbeitssicherheit auf Baustellen tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Er wurde vom Arbeitsministerium eingeführt, um die Gesundheit und Sicherheit auf temporären und mobilen Baustellen zu verbessern.

Der Führerschein wird über ein Online-Verfahren beantragt und erfordert folgende Voraussetzungen:
  • Anmeldung bei der Handelskammer.
  • Erfüllung der Schulungspflichten für Arbeitgeber, Führungskräfte, Vorgesetzte, Selbständige und Arbeitnehmer.
  • Gültiger Beitragseinigungsbescheid (DURC).
  • Gefährdungsbeurteilungsdokument (DVR).
  • Bescheinigung über die steuerliche Ordnungsmäßigkeit (DURF).
  • Ernennung eines Verantwortlichen für den Präventions- und Schutzdienst (RSPP).
  • Für Unternehmen außerhalb der EU, Vorlage einer Eigenerklärung, die die Anerkennung des entsprechenden Dokuments nach italienischem Recht bescheinigt, oder, falls dies nicht vorliegt, Antragstellung in Italien.

Unternehmen erhalten anfänglich 30 Punkte, die durch zusätzliche Maßnahmen auf maximal 100 Punkte erhöht werden können. Der Führerschein wird bei Verstößen oder Unfällen Punkteabzüge erhalten, wobei verlorene Punkte durch Investitionen in die Sicherheit zurückgewonnen werden können.
 
Leider gibt es aktuell viele Bedenken betreffend den Punkteführerschein, da es keinen Übergangszeitraum für die Einführung gibt und somit den Unternehmen kaum Zeit für die Anpassung an die neuen Vorschriften bleibt. 
 
Dr. Linda Gasser
Arbeitsrechtsberater Dr. Linda Gasser

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