Lohnportal Karriere bei uns

Steuerabzug für Spenden zur Bekämpfung des Covid-19 Notstandes

Mit dem Dekret „Cura Italia“ wurde verfügt, dass Spenden zur Bekämpfung der Covid-19-Krise zu Gunsten von öffentlichen Körperschaften (Staat/Regionen/Provinzen/Gemeinden), Stiftungen, Vereinigungen und religiösen Körperschaften steuerlich absetzbar sind:
 
  • Privatpersonen und nicht kommerzielle Körperschaften können 30% der im Jahr 2020 getätigten Spenden von der Einkommenssteuer absetzen (max. 30.000 Euro);
  • Unternehmen können die gesamte Spende vom Einkommen und von der Gewerbesteuergrundlage absetzen.
 
Die Spende kann in Natur (also durch die Schenkung von Gütern) oder mittels Geldspende erfolgen. In diesem Fall muss diese mittels Überweisung/Scheck/Kreditkarte erfolgen. Bargeldspenden sind nicht absetzbar!
 
Erfolgt die Spende auf ein Konto des Zivilschutzes, ist diese direkt absetzbar. Wird an eine andere Körperschaft gespendet, braucht es neben dem Nachweis der Spende auch eine eigene Bestätigung des Zivilschutzes, dass die Spende zwecks Bekämpfung der Covid-19-Krise getätigt wurde.
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

Mitteilungen

loading...

Bleiben Sie informiert!